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Gemäß § 15 Abs. 1 Verpackungs­gesetz ist der Fruchthof Northeim verpflichtet, Endver­braucher darüber zu informieren,

  • dass der Fruchthof Northeim gebrauchte, restentleerte, nicht-system­beteiligungs­­pflichtige Verpackungen – in der gleichen Art, Form und Größe wie die vom Fruchthof Northeim in Verkehr gebrachten Verpackungen – unentgeltlich zurücknimmt

und

  • dass die vom Fruchthof Northeim zurück­genommenen Verpackungen einer Wiederverwendung oder der Verwertung zugeführt werden.

Ergänzend weist der Fruchthof Northeim zudem noch darauf hin, dass hinsichtlich der o.g. Verpackungen keine Rückgabepflicht für Kunden besteht. Die Entscheidung darüber, ob Verpackungen zurückgegeben werden oder in Eigenregie entsorgt werden, trifft alleine der Kunde.

Bitte sprechen Sie uns an, sofern Sie hierzu noch ergänzende Informationen benötigen oder Fragen haben.