Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
- Alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, also Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
- Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen widersprechen wir hiermit. Diese werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ihnen wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
II. Angebote und Liefertermine
- Unsere Angebote sind freibleibend. Liefertermine sind stets unverbindlich.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
III. Zahlung und Aufrechnung
- Zahlungen sind in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Rechnungsstellung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung spätestens zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
- Soweit nicht gesondert anders vereinbart, gelten die Rechnungspreise als netto und ohne Abzug.
- Falls Qualitäts-, Größen- oder Herkunftsangaben über die Ware auf der Rechnung nicht enthalten sind, gelten die Kennzeichnungen auf den Packstücken.
- Im Falle von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln oder nicht sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Die Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche unbestritten sind, rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.
IV. Gefahrübergang und Anlieferung
- Erfüllungs- und Leistungsort ist unser Geschäftssitz bzw. der in unserem Auftrag tätigen Unternehmen. Soll die Kaufsache an einen anderen Ort geliefert werden, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
- Soll ein Liefergegenstand auf Verlangen eines Unternehmers (§ 14 BGB) an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet werden, geht auch die Gefahr auf ihn über, sobald der Gegenstand ausgesondert und zum Versand bereitgestellt wird, spätestens aber wenn der Gegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert ist bzw. – falls der Gegenstand bei diesem schon vorhanden war -, wenn er den Auftrag zur Auslieferung von uns erhalten hat.
- Lieferung bedeutet Anlieferung ohne Abladen. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Entstehende Wartezeiten werden dem Kunden berechnet.
- Können wir unseren Lieferverpflichtungen in Folge höherer Gewalt nicht nachkommen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall haften wir daneben nicht auch für Schadenersatz.
V. Verpackung und Transportmittel
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von Einwegverpackungen oder –Transportmitteln.
- Leihverpackungen hat der Kunde bei der nächsten Anlieferung – spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt – frei von Abfällen zurückzugeben. Verbleibende Leihverpackungen werden dem Kunden gesondert berechnet.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung.
- Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Gegenstandes zu verlangen und/ oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.
- Der Kunde ist berechtigt, die Waren weiterzuverkaufen, es sei denn er hat seine Ansprüche gegen seinen Vertragspartner an Dritte abgetreten. Er tritt uns bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen und Rechte ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt aber neben uns zur Einziehung der Forderung berechtigt.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit fremden Gegenständen erwerben wir an der neuen Sache das anteilige Miteigentum.
- Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
VII. Beanstandungen
Gegenüber Unternehmern (§14 BGB) gilt:
- Dem Kunden obliegt die Untersuchungs- und Rügepflicht gem. § 377 HGB.
- Wir haben zunächst die Wahl der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
- Das Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln.
- Garantien im Rechtssinne sind von uns nicht abgegeben.
VIII. Haftung
- Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz neben oder statt der Leistung, gleich aus welchem Grund, wie auch aus Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, aus unerlaubter Handlung, auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- oder Folgeschäden – oder auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sind ausgeschlossen.
- Die Regelungen unter Ziff. 1. und 2. gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen aus Produkthaftung und bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
- Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden oder seines Erfüllungsgehilfen, wie Transport, Verarbeitung oder Lagerung hervorgerufen werden.
IX. Verjährung
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowie sämtliche Schadenersatzansprüche beträgt ein Jahr.
- Vorgenannte Verjährungsfristen gelten nicht bei Vorsatz oder Arglist, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ziff. 1 gilt ferner nicht für den Verkauf beweglicher Sachen an Verbraucher (§ 13 BGB).
- Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadenersatzansprüchen mit der Abnahme.
X. Schlussbestimmungen
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt und den Interessen der Parteien Rechnung trägt.
- Mündliche Vereinbarungen oder Abänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung oder Aufhebung dieser Vereinbarung.
- Es gilt ausschließlich das Deutsche Recht.
- Sämtliche Waren der Fruchthof Northeim GmbH & Co. KG können Spuren von allergenen Stoffen enthalten (als reiner Handelsbetrieb ist dies nicht gänzlich auszuschließen).
- Hinweis zum Datenschutz, Art. 13 DSGVO:
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutz.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Informationen in Papierform zur Verfügung.
Fruchthof Northeim GmbH & Co. KG
Stand: Oktober 2018